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Allgemeine Geschäftsbedingungen Riedel GmbH

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Riedel GmbH, Hamburg


1. Allgemeines

Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind unsere AGB'S. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

2. Preise

Unsere Preise sind - soweit nicht anders angegeben - Nettopreise. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich erhoben. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu unseren am Tage der Lieferung geltenden Preisen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt - wenn auf dem Angebot nichts anderes angegeben wird - für Erstbesteller per Vorkasse. Bei späteren Bestellungen kann Lieferung auf Rechnung vereinbart werden. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 1 % pro Monat zu berechnen. Sofern nicht gesetzlich zwingende Vorschriften entgegenstellen (z.B. das Abzahlungsgesetz), sind wir bei Zahlungsverzug des Käufers weiterhin berechtigt, von diesem die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen und/oder diesem mit sofortiger Wirkung deren weiteren Nutzen zu untersagen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferung und Abnahme

Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.

 

5. Versand

Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab Hamburg - bei Software online per Mail oder Download. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zu prüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden, hat der Besteller Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind längstens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

7. Gewährleistung Riedel GmbH übernimmt die Gewähr dafür, daß die gekaufte Ware bei Gefahrenübergang frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 6 Monate nach Auslieferung der Ware. Diese Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Ware. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Material- oder Fabrikationsfehler heraus, so ist dieser Mangel uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat die Ware auf seine Kosten und Gefahr an die von Riedel GmbH genannte Anschrift zu senden. Bei Rücksendung muss die Originalverpackung oder eine gleichwertige Verpackung verwendet werden. Geschieht das nicht, so ist Riedel GmbH von ihren Gewährleistungspflichten befreit. Für normale Abnutzung oder für Verschleiß übernimmt Riedel GmbH keine Haftung. Werden vom Käufer oder Dritten Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen, so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Beim Kauf gebrauchter Geräte sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, ausgenommen die Zusicherung einer Eigenschaft, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8. Vertraulichkeit bei Softwareprodukten

Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger und ggf. einer Dokumentation eine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne wie vereinbart zu nutzen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugehen. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Käufer für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet er diesen Vorfall unverzüglich dem Lieferanten. Der Käufer wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Herstellers auf dem Produkt entfernen oder ändern. Der Käufer wird alle ihm zukommenden Informationen über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.

 

9. Gewährleistung bei Softwareprodukten

Riedel GmbH übernimmt die Gewähr für die Vollständigkeit und generelle Funktionsfähigkeit eines Softwareproduktes bei der Lieferung. Die Haftung beschränkt sich auf den Kaufpreis des Softwareproduktes.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die von Riedel GmbH gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen, auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an Riedel GmbH abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von Riedel GmbH nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in obengenanntem Sinne auf Riedel GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Scheckklage - ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Verkaufsbedingungen, aus weichem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksam Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

Stand vom 13.07.2025

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